Definition Gemeinschaftstouren beim DAV

(aus https://davintern.alpenverein.de/bildung/ausbildung-und-touren-in-sektionen/sektionstouren

An Gemeinschaftstouren beteiligen sich alle Teilnehmenden auf eigene Verantwortung. Dies ist nur unter folgenden Bedingungen möglich: 

  • wenn die Schwierigkeit, Länge und gegebenenfalls besondere Risiken der Tour allen Teilnehmenden bekannt sind 
  • wenn alle Teilnehmenden dem Anspruch der Tour gewachsen sind, sie die Tour also auch alleine (mit anderen Personen) durchführen könnten 
  • wenn die Gruppe homogen ist 

Im Idealfall kennen sich die meisten Teilnehmenden bereits von früheren Touren. In jedem Fall müssen die zu erwartenden Schwierigkeiten und Anforderungen einer Gemeinschaftstour bereits in der Ausschreibung klar formuliert sein. Es muss auch deutlich kommuniziert werden, dass die Teilnehmenden den Schwierigkeitsgrad voll beherrschen müssen. 

Die Leitung einer Gemeinschaftstour hat nur eine organisatorische Verantwortung: Insbesondere die Ausschreibung, Anmeldung, Organisation der Fahrt und die Reservierung der Übernachtungen. 

Vor der Tour muss die Leitung jedoch die angemeldeten Teilnehmenden auf ihre Tauglichkeit überprüfen und gegebenenfalls unbekannte, nicht einzuschätzende oder offensichtlich nicht geeignete Personen zurückweisen. Ebenso muss die Leitung Interessierte mit einer unzureichenden Ausrüstung oder mit erkennbaren Schwächen (zum Beispiel Krankheiten oder Verletzungen) rechtzeitig vor einer Tour ausschließen. 

Es bleibt der Leitung unbenommen, ängstliche Teilnehmende oder solche, die den Anforderungen wider Erwarten nicht ganz gewachsen sind, unter besondere Obhut zu nehmen und gegebenenfalls zu sichern. Für diese Teilnehmenden ist der*die Leitende dann als Führungsperson voll verantwortlich. Aus der Gemeinschaftstour wird dann eine partielle Führungstour. Diese partielle Führungssituation muss nach der in Obhutnahme wieder beendet werden.  So das alle TN dies auch unmissverständlich verstehen.  

 

Organisatorische Grundregeln 

Bei Gemeinschaftstouren müssen während der Tour unter anderem folgende organisatorische Grundregeln beachtet werden: 

  • genaue Information der Teilnehmenden über Schwierigkeit, Gefährdung und Besonderheiten 
  • Bekanntgabe von Sammelpunkten für den Fall, dass sich die Gruppe auseinanderzieht 
  • Einteilung einer Führungsperson und einer Schlussperson, dazwischen bewegt sich die Gruppe 
  • Verhaltensmaßnahmen für unvorhergesehene Zwischenfälle absprechen 
  • An Sammelpunkten jeweils die Vollzähligkeit der Gruppe feststellen